Datenschutzbestimmungen bei Putzeria Autopflege

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote des Anbieters im Bereich Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugpflege und damit verbundener Leistungen.

1.2

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

1.3

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben.

1.4

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§2 Terminvereinbarungen

2.1

Terminvereinbarungen gelten als verbindliche Auftragserteilung.

Vor Durchführung der Dienstleistung kann der Auftraggeber zur Unterzeichnung eines schriftlichen Auftragsformulars verpflichtet werden.

2.2

Vereinbarte Termine sind verbindlich einzuhalten.

Terminabsagen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

2.3

Bei kurzfristigen Absagen, verspätetem Erscheinen oder Nichterscheinen behält sich der Anbieter das Recht vor, eine angemessene Ausfallpauschale zu berechnen.

§3 Leistungen und Leistungsumfang

3.1

Der Umfang der durchzuführenden Arbeiten ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung zwischen Anbieter und Auftraggeber.

3.2

Alle Arbeiten werden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

3.3

Zusätzlicher Arbeitsaufwand, der bei Fahrzeugannahme nicht erkennbar war, insbesondere durch:

starke Verschmutzungen

Tierhaare

Schimmel

Erbrochenes

extreme Innenraumverschmutzungen

kann gesondert berechnet werden.

3.4

Die Fahrzeugaußenwäsche erfolgt je nach vereinbarter Dienstleistung an einer externen SB-Waschanlage.

Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen oder Verzögerungen, die durch den Betrieb der jeweiligen Waschanlage verursacht werden.

3.5

Bei mobilen Dienstleistungen vor Ort hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass ein geeigneter Arbeitsbereich zur Verfügung steht.

Hierzu zählen insbesondere:

ausreichend Platz zur Durchführung der Arbeiten,

die vollständige Öffnung aller Fahrzeugtüren,

ein sicherer und ungehinderter Zugang zum Fahrzeug,

sowie ein funktionsfähiger Stromanschluss.

Kann die Dienstleistung aufgrund fehlender Voraussetzungen, Platzmangel oder Behinderungen vor Ort nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, behält sich der Anbieter vor, den Termin abzubrechen oder die Leistung nicht auszuführen.

3.6

Sofern der Auftraggeber das Fahrzeug vor der vereinbarten Außenaufbereitung eigenständig wäscht, hat die Fahrzeugwäsche gründlich und vollständig zu erfolgen.

Ist das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht ausreichend gereinigt und kann dadurch die vereinbarte Dienstleistung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, behält sich der Anbieter vor, den Termin zu verschieben, zusätzliche Reinigungsarbeiten gesondert zu berechnen oder die Leistung nicht auszuführen.

Eine Nachwäsche vor Ort ist nicht in jedem Fall möglich.

3.7

Bei ungünstigen Wetterbedingungen, insbesondere bei Regen, Sturm, Schnee oder starken Minusgraden, behält sich der Anbieter vor, vereinbarte mobile Dienstleistungen zu verschieben.

Dies gilt insbesondere für Arbeiten, die im Außenbereich oder unter freiem Himmel durchgeführt werden sollen.

Kann eine ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung aufgrund der Wetterverhältnisse nicht gewährleistet werden, wird gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Ersatztermin vereinbart.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.

4.2

Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten in bar oder über die vereinbarte Zahlungsmethode.

4.3

Der Anbieter ist berechtigt, bei umfangreichen Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

§5 Fahrzeugzustand und Haftung

5.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf bekannte Vorschäden, empfindliche Materialien oder sonstige Besonderheiten des Fahrzeugs hinzuweisen.

5.2

Bereits vorhandene Schäden wie:

Kratzer

Steinschläge

Lackschäden

lose Fahrzeugteile

beschädigte Folierungen

empfindliche Oberflächen

können im Rahmen der Aufbereitung sichtbar werden oder sich verschlimmern, ohne dass hierfür eine Haftung übernommen wird, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

5.3

Für Schäden aufgrund von:

Materialermüdung

mangelhaften Vorarbeiten

unsachgemäßer Pflege

Vorschäden

technischen Defekten

wird keine Haftung übernommen.

5.4

Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

5.5

Der Anbieter haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

§6 Fahrzeugabhol- und Bringservice

6.1

Sofern ein Fahrzeugabhol- oder Bringservice vereinbart wird, erfolgt die Überführung des Fahrzeugs durch den Anbieter oder dessen Mitarbeiter.

6.2

Der Auftraggeber bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und haftpflichtversichert ist.

6.3

Während der Überführungsfahrt besteht Versicherungsschutz grundsätzlich über die Fahrzeugversicherung des Auftraggebers.

6.4

Eine Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters besteht für Schäden, die im Rahmen der vereinbarten Aufbereitungsarbeiten am Kundenfahrzeug verursacht werden, sowohl in den Geschäftsräumen als auch vor Ort beim Kunden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst ausdrücklich keine Schäden während der Überführungsfahrt.

6.5

Für technische Defekte, Folgeschäden oder Schäden aufgrund bereits bestehender Fahrzeugmängel wird keine Haftung übernommen.

6.6

Bei vereinbartem Fahrzeugabhol- und Bringservice erfolgen Abholung und Rückgabe innerhalb der zuvor abgestimmten Zeitfenster.

Der Anbieter bemüht sich um eine termingerechte Fertigstellung und Rückgabe des Fahrzeugs. Aufgrund von Arbeitsaufwand, Verkehrsaufkommen, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Verzögerungen können sich vereinbarte Zeiten jedoch verschieben.

Über wesentliche Verzögerungen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.

§7 Reklamationen

7.1

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen.

7.2

Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, sofern diese nachvollziehbar auf die erbrachte Dienstleistung zurückzuführen sind.

§8 Datenschutz

8.1

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen, Terminvereinbarungen und Durchführung der Dienstleistungen verarbeitet.

8.2

Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

§9 Schlussbestimmungen

9.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Reichartshausen.

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